+ 49 (0) 23 73 - 97 93-0 kanzlei@moeritz-rakus.de

Abgabefrist  USt-Voranmeldung  02/2022 am 10.03.2022.
Abgabefrist  USt-Voranmeldung mit DV  01/2022 am 10.03.2022.
Abgabefrist USt-Voranmeldung I. Quartal 2022 am 11.04.2022.
Abgabefrist  USt-Voranmeldung mit DV I. Quartal 2022 am  10.05.2022.

Die monatliche Meldung muss bis zum 25.02.2022 eingereicht werden.
Bei vierteljährlicher Meldung ist die Frist bis zum 25.04.2022 einzuhalten.

 

Abzug von Bewirtungsaufwendungen
Wechsel Bewertungsmethode eines Dienstwagens
Zinssatz von 6% verfassungswidrig
Spekulationsgewinn bei Schenkung eines Grundstücks
Verkauf einer Immobilie mit Arbeitszimmer

Steuerschuld des Leistungsempfängers
Investitionsfristen werden verlängert
Option zur Körperschaftsteuer
Verlängerung der Steuererklärungsfrist
Liebhaberei bei PV-Anlagen
Verlustverrechnung bei Aktienverkäufen

Weitere steuerliche Erleichterungen
Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen
Warenspenden von Einzelhändlern
Erlass von Mieten wegen der Corona-Krise
Verlängerung der Regelung für Stundung und Vollstreckungsschutz
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Rücklage für Ersatzbeschaffung – Reinvestitionsfrist
Wichtige Regelungen des JStG 2020
Billigkeitsregelungen im Spendenrecht
Verlängerung der Steuererklärungsfristen
Stundung und Vollstreckungsschutz

Abzug der Kosten für eine TSE-Kasse
Tantieme-Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Renovierung eines Badezimmers im Home-Office
Mindestlohn steigt
Grunderwerbsteuer: Kauf von Zubehör
Kindergeld soll steigen
Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe