Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen ist von 150 € auf 250 € angehoben worden.
Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.
Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können brauchen nur folgende Angaben auf der Rechnung bzw. Quittung enthalten sein (§ 33 UStDV):

  1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  2. das Ausstellungsdatum,
  3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände
    bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung,
  4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag, also der Bruttobetrag,
    sowie der anzuwendende Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.