Die monatliche Meldung muss bis zum 25.01.2020 eingereicht werden.
Bei vierteljährlicher Meldung ist die Frist bis zum 25.01.2021 einzuhalten.
Die monatliche Meldung muss bis zum 25.01.2020 eingereicht werden.
Bei vierteljährlicher Meldung ist die Frist bis zum 25.01.2021 einzuhalten.